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BSG, 27.03.2007 - B 11a AL 23/07 B |
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- BSG, 15.04.1975 - 5 BKn 1/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit - Mündliche Verhandlung
Auszug aus BSG, 27.03.2007 - B 11a AL 23/07 B
2 Die Beschwerde ist nach § 160a Abs. 4 Satz 2 iVm § 169 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch Beschluss ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht innerhalb der am Montag, dem 5. März 2007 abgelaufenen Frist durch einen vor dem Bundessozialgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten begründet worden ist (§ 166 Abs. 1, § 160a Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 63 Abs. 2 SGG, § 174 Zivilprozessordnung; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 1 und 5).